Höhe über Flur

Als genereller Rat gilt, dass der Fahnenmast entweder 1m niedriger als ein direkt dahinterliegendes Gebäude sein sollte oder auf der anderen Seite deutlich darüber hinaus ragen müsste.
Die Länge des Fahnenmastes hat ebenso Auswirkungen auf die Maße des einzusetzenden Fahnentuchs. Als Faustregel gilt, dass das Fahnentuch nicht länger als 50% der Masthöhe über Flur sein sollte. Die Unterkante des Fahnentuchs sollte gleichzeitig mindestens 3m zum Boden Abstand haben. Hier sind Aspekte der Verkehrssicherheit und des Vandalismusschutzes zu beachten. Genaue Standortabhängigkeiten (z.B. gesetzliche Durchfahrtshöhen am Aufstellort) sollten zudem nochmal im Detail betrachtet werden. Hierzu finden Sie im „Fahnenmast-Wiki“ unter dem Punkt „Baurechtliche Besonderheiten der jeweiligen Landesbauortnungen“ weitere Details.